Neugestaltung des Kirchenvorplatzes





Abb. 1: Aufteilung des Ortsmittelpunktes in drei Abschnitte


Abb. 2: Realisierter Platz vor der Ortsverwaltung




Abb. 3: Zonen der Neugestaltung



 

Abb. 4

 

 

 

Abb. 5

 

 

 

Abb. 6

 

 

 

Abb. 7

 

 


Abb. 8: Historische Bilder des Bereichs um das Denkmal

Projekt Neugestaltung des Kirchenvorplatzes
- Bürgerinformation -
30. November 2020

 

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

wie Sie bestimmt schon auf die eine oder andere Weise gehört haben, steht die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes unmittelbar bevor. Die Planungen dazu sind weit vorangeschritten und sollen Ihnen in Form dieses Berichtes vorgestellt werden.

 

Weshalb soll der Platz vor der Kirche neugestaltet werden?

 

Die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes ist Teil der Maßnahme zur Schaffung eines geschlossenen Ortsmittelpunktes. In Verbindung mit einer zukünftigen, noch zu planenden Umgestaltung des Kerweplatzes, dient sie dazu

,

die Attraktivität der beiden Plätze zu erhöhen, diese zu einer Einheit hinsichtlich ihrer Nutzung zu formen und deren Nutzbarkeit für Veranstaltungen, z.B. unserer Kerwe zu ermöglichen.  Ziel ist dabei unseren Ort lebenswerter zu gestalten, in

 

dem Orte der Begegnung, des Zusammenkommens zu den unterschiedlichsten Anlässen geschaffen werden. Der erste Schritt zu Erreichung dieses Zieles ist die Umgestaltung des Kirchvorplatzes. Die Umgestaltung wird dabei in drei Bauabschnitte unterteilt (siehe Abbildung 1). Diese möchten wir Ihnen gern vorstellen und erläutern.

 

Bauabschnitt 1: Neugestaltung des Platzes vor der Ortsverwaltung

(Abb. 2)

 

Dieser wurde bereits 2018 erfolgreich umgesetzt.

Im  Rahmen der Baumaßnahmen zum Bauabschnitt 2 erfolgt die Ergänzung von Sitzbänken, Blumenkübeln und eines überdachten Unterstandes zur Bushaltestelle.

 

Bauabschnitt 2: Umgestaltung des Kirchenvorplatzes

 

Dies ist der Bauabschnitt, der nun in den nächsten Monaten realisiert werden soll.

Wie aus Abbildung 2 ersichtlich unterteilt sich dieser Bauabschnitt in verschiedene Zonen.

Bisher wurden unterschiedliche Entwurfsplanungen für diesen gesamten Bereich erarbeitet.

Die für jede Zone geplanten Varianten, Vorhaben und Maßnahmen werden wir Ihnen im Folgenden vorstellen und erläutern.

(Abb. 3)

 

Zone 1: Kirchgarten

 

Alle Planungsvarianten sehen in diesen Bereich eine Grünfläche und eine Begrenzung dieser durch eine Mauer mit Sitzbankelementen vor. Damit soll hier eine „grüne

Zone

“ zum Verweilen entstehen. Dabei unterscheiden sich die Varianten

anhand der beigefügten Entwürfe

folgendermaßen:

 

  • Erhalt der Magnolie:

    Um eine entsprechende Einfassung der Magnolie zu gewährleisten, würde es zu einem leichten Versatz in der geplanten Mauer kommen. Nach Aussage des Grünflächenamtes besteht aber die Gefahr, dass das Wurzelwerk während der Bauarbeiten beschädigt wird. Risiko: Dies könnte in naher Zukunft zum Absterben des Baumes führen.

 

  • Ausgliederung der Magnolie:

    Durch eine Ausglieder der vorhandenen Magnolie in die Fläche des entstehenden Platzes kann im Gegensatz zur obigen Variante ein Mauerversatz vermieden werden. Das wird durch eine Einbindung der Magnolie in den Ausbau der Zone 2 erreicht.

     

    Sie sieht damit vor, dass die geplante Grünfläche mit Mauer erst hinter der Magnolie beginnt. Auch hier bleibt das Risiko, dass der Baum die Baumaßnahmen nicht übersteht.

 

  • Neupflanzung der Magnolie/eines Baumes:

    Bei einer Neupflanzung eines Baums in diesem Bereich würde dann der Versatz nicht mehr benötigt. Mit dieser Mauerführung könnte eine stimmige optische Linie erreicht werden. Die Magnolie würde in diesem Fall allerdings nicht erhalten bleiben.

 

Für

den eigentlichen Verlauf der Sitzmauer

liegen mehrere Vorschläge

 

vor. So wäre neben einer organischen, s-förmigen Ausführung (Abb.

4

und

5

), eine Ausführung mit abgestuften, eckigem Versatz (Abb.

6

)vorstellbar. Bei einer Umsetzung der zweiten

und dritten

Planungsvariante würde eine geradlinige Grenzziehung (Abb.

7

) möglich.

 

 

Zone 2: Grenze

 

Vorausschickend ist festzustellen, dass bei allen Planungen weiterhin der Durchgang am Alten Chor der Kirche vorbei möglich ist. Der bestehende Baum

zum angrenzenden Anwesen

wird ersetzt. Die Varianten unterscheiden sich hierbei jedoch in der Frage, wie der neue Platz zur Regenrinne hin abgegrenzt werden soll. Unterschieden wird zwischen:

 

Erhalt des Ist-Zustandes:

Bord der Regenrinne wird erhalten und dient zur Trennung auch bezüglich möglicher Höhenunterschiede

 

Neubau einer Sandsteinmauer:

als Abtrennung und Verdeckung der Rinne. Herstellung aus den Sandsteinen der bereits bestehenden, das Denkmal umfassende, Mauer.

 

Pflanzung einer Hecke:

als Abtrennung und Verdeckung der Rinne

 

Neuanlage eines Beetes:

Besatz mit niedrigen Gewächsen setzt an den bestehenden Bord an und dient zur Trennung auch bezüglich möglicher Höhenunterschiede

 

 

Zone 3: Denkmal

 

Die Ziele der Planungsvarianten bestehen

ist

Freistellung des Kriegerdenkmals durch die Entfernung der Mauer und damit die Erreichung einer weitestgehend ebenerdigen Begehbarkeit des Platzes.

Dabei orientieren sich die Ideen an der ursprünglichen Gestaltung des Platzes. (Abb. 8)

 

Die durch den Abbau der vorhandenen Mauer gewonnenen Steine

könnten

bei der Errichtung der zuvor oben genannten Mauerelemente der verschiedenen Varianten wiederverwendet

werden

. Weiterhin wird im Rahmen der gesteckten Ziele, welche auf eine große zusammenhängende und dadurch besser nutzbare Fläche ausgerichtet sind, der Platz auf Kosten der

Geitherstraße/

Gäustraße vergrößert.

 

Die Unterschiede der Varianten ergeben sich durch die Art der Umsetzung der gewollten Freistellung:

 

kleines Plateau um das Denkmal herum:

  • Ausgleich des aktuellen Höhenniveaus vor dem Denkmal zur Gäustraße/Geitherstraße hin mit einer umlaufenden u-förmigen Sitzbankmauer (Höhe ca. 45 cm)

  • Um das Denkmal herum entsteht ein kleines gepflastertes Plateau

  • Beidseitiges ebenerdiges Auslaufen des Plateaus zum Platz damit Zugang ohne Stufen möglich

 

zusätzliche Stufe direkt am Denkmal:

 

  • Umfassung des Kriegerdenkmals mit einer zusätzlichen Stufe

  • Bei Vollausgleich des Höhenniveaus Stufe ins Sitzhöhe möglich

  • B

    ei leichter Angleichung des Niveaus normale Stufe entsprechend der bereits vorhandenen Substanz

 

Vollständige Freistellung:

 

  • Freistellung des Denkmals ohne weitere Stufe

  • Abfangen der vorhandenen Bausubstanz (Bruchsteinfundament); hierbei

    gegebenenfalls

    Stufe

    erforderlich

     

 

 

Zone 4: Geitherstraße

 

Die Geitherstraße

verbindet den neuen Platz vor der Kirche mit dem Bauabschnitt 1 vor der Ortsverwaltung und dem Dorfplatz. Dabei ist es wichtig eine Lösung zu finden, wie der fließende Verkehr und die Personen bei der Überquerung der Geitherstraße bestmöglich interagieren können.

Erreicht werden soll dies durch eine Ve

rringerung

der Straßenbreite

. In den vorliegenden Entwürfen sind hierfür

4,90 m

für die eigentliche Fahrbahn vorgesehen

. Mit Rinne

gerechnet, ergibt sich

von Bordstein zu Bordstein

eine effektive Fahrbahnbreite von 5,50 m

.

Bezüglich dieser Verengung wurden jedoch bereits Diskussionen zu einer möglichen, breiteren Fahrbahn im Ortsbeirat angestoßen.

 

Die verschiedenen Planungsvarianten unterscheiden sich hinsichtlich des Belags der Straße:

 

Pflaster:

  • Pflasterung mit Betonsteinen

  • Schaffung eines sichtbaren verkehrstechnisch abgesetzten Bereiches

 

Ist-Zustand:

  • Beibehaltung der aktuellen, asphaltierten Fahrbahn

  • Jedoch Verringerung der Breite wie oben beschrieben

 

 

Zone 5: Gäustraße

 

Das Ziel besteht in einer Vergrößerung der vorhandenen Gehwegfläche

durch Entfall der Abbiegespur auf der Gäustraße. Die Verbreiterung geht einher mit der geplanten Umgestaltung der Fläche um das Kriegerdenkmal und soll einen großzügigen zusammenhängenden Platz ergeben.

 

 

Weiterhin ist für diesen Bereich die Pflanzung von Bäumen und Gestaltung von Parkplätzen vorgesehen.

Die vorliegenden Planungsvarianten unterscheiden sich lediglich in der Position und Anzahl der Bäume und Parkplätze.

 

 

Maßnahmen außerhalb der Zonen:

 

Alle Planungsvarianten gehen von einer vollständigen Pflasterung des Platzes mit Kopfsteinpflastern

(Naturstein)

aus. Hierdurch fällt die teilweise unterschiedliche Pflasterung des Gehwegs weg.

 

Zudem soll es eine Begrenzung des Platzes zur Straße hin mit verschieden Pflanzelementen in Form von Blumenbeeten geben. Hierbei besteht die Möglichkeit der Umsetzung zwischen festen Hochbeeten oder bewegliche Pflanzenbeeten, sowie in den Platz eingelassenen Beeten.

 

Bauabschnitt 3: Umgestaltung Gäustraße (geplant für 2021/2022)

 

Für diesen Bauabschnitt liegen noch keine Entwürfe vor.  Die grundsätzlichen Inhalten müssen natürlich zu den

Maßnahmen

in Bauabschnitt 2 passen, jedoch wurden in der Konzeption der drei Bauabschnitte bereits verschiedene Maßnahmen angedacht. Diese beinhalten:

 

  • Wegfall Verkehrsinsel

  • Verbreiterung des Gehweges gegenüber der Ortsverwaltung auf

    mindestens

    2,30 m

  • Verschmälerung der Gäustraße

  • Schaffung

    einer

    behindertengerechter Bushaltstellen

 

 

Fragen und Rückmeldung

 

Wenn Sie noch Fragen, Anregungen und Rückmeldungen zu den vorgestellten Planungsvarianten haben, dann können Sie dies per Mail:

 

sabine.kaufmann@neustadt.eu

 

oder telefonisch zu den Öffnungszeiten der Ortsverwaltung:

 

Tel. 06327 - 973628

 

Öffnungszeiten

Montag           14.00 - 17.00 Uhr


Donnerstag       8.00 - 11.00 Uhr

 

direkt an Ortsvorsteherin Sabine Kaufmann richten.

 

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen durch die Erläuterung der aktuellen Planungsvarianten und das gesamte Vorhaben näherbringen konnten und freuen uns über Ihre Ideen und Anregungenum diesen Plat zu unserem zentralen Ortsmittelpunkt zu machen.

 

Freundliche Grüße

Der Arbeitskreis "Platz vor der OV und Kirchenvorplatz" des Ortsbeirates

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung:
Montag 14 - 17 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr
Adresse:
Gäustraße 83
67435 NW-Geinsheim
Kontakt:
Tel. 06327 - 973627 / -28
Fax 06327 - 5734
E-Mail:

ov-geinsheim@neustadt.eu